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Dolmetschen beim Europäischen Parlament: Sinnvolle Standards nicht aufs Spiel setzen

Arbeitsbedingungen dürfen Gesundheit nicht gefährden / BDÜ und VKD zum Arbeitsschutz beim Dolmetschen und zum aktuellen Streik der EU-Dolmetscher

Die für das Europäische Parlament (EP) tätigen Dolmetscherinnen und Dolmetscher befinden sich derzeit im Arbeitskampf. Ihr Ziel ist eine Verbesserung der aktuell schlechten Arbeitsbedingungen: Insbesondere entsprechen die seit Beginn der Coronapandemie vom EP für das sogenannte Ferndolmetschen (Remote Simultaneous Interpreting, RSI) eingesetzten technischen Plattformen nicht den einschlägigen internationalen Normen zur Tonqualität, vor allem zum Gehörschutz. Viele der Streikenden geben an, dass sie deswegen bereits eine Beeinträchtigung ihres Hörvermögens erleiden und eine irreversible Schädigung eines ihrer wichtigsten Arbeitsmittel – ihres Gehörs – befürchten. Das EP weicht echten Verhandlungen über gute Arbeitsbedingungen aus und beauftragt nun auch Nichtakkreditierte.

Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) und der Verband der Konferenzdolmetscher (VKD) im BDÜ unterstützen die aufgestellten Forderungen. Als einer der weltgrößten Arbeit- und Auftraggeber von Dolmetschdienstleistungen steht das EP in der Verantwortung, die hohen Standards auch bei RSI-Einsätzen einzuhalten und einer Gesundheitsgefährdung der Dolmetscherinnen und Dolmetscher durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen vorzubeugen. Hier hat das EP eine Vorbildfunktion in der Branche. Arbeit- bzw. Auftraggeber müssen – sowohl in ihrem eigenen als auch im Interesse der für sie tätigen Dolmetscherinnen und Dolmetscher – für Rahmenbedingungen sorgen, die dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit dienen.

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