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VKD-Mitgliedschaft verwalten

Bitte beachten: Für VKD-Junioren hat der Aufnahmeausschuss temporäre Sonderregelungen eingeführt. Der Aufnahmeausschuss weist darauf hin, dass auch diese gesonderten Verlängerungsanträge in MeinBDÜ generiert und als pdf-Dokument per E-Mail an den Aufnahmeausschuss geschickt werden müssen und bittet um Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten Informationen:

Status wechseln, Sprachkombinationen erweitern

Durch Weiterbildungen, steigende Berufserfahrung und wachsendes Know-how können sich Ihre bei uns hinterlegten Daten ändern. Änderungen zu Ihrer Mitgliedschaft können Sie jederzeit über unsere Mitgliederplattform MeinBDÜ vornehmen, u. a. bei

  • Adressdaten nach Umzug
  • Änderung der Bankverbindung
  • Mitgliedschaften in anderen Verbänden
  • Beitragsrechnungen verwalten
  • Freigaben für Rundmailerhalt etc. bearbeiten

Um den Statuswechel zu beantragen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

Nachweis aller beantragten Sprachrichtungen durch:

  • Hochschulzeugnis eines durch den VKD anerkannten Instituts mit Abschlussurkunde und Einzelnotenaufstellung aller geprüften Sprachrichtungen simultan + konsekutiv ODER
  • EU-Akkreditierung ODER
  • Zeugenerklärungen (mindestens 5, davon mind. 3 VKD-Senior, alle Sprachrichtungen müssen abgedeckt sein). Das entsprechende Formular wird mit dem Aufnahmeantrag generiert.

sowie die ausgefüllte 200-Tage-Liste:

  • davon insgesamt mind. 20 Tage simultan und konsekutiv UND
  • insgesamt mind. 20 Tage pro Sprache (max. 10 Tage Marktforschung und Gericht/Polizei/Behörden, Flüstern mit PFA wird fallweise geprüft), max. 20 Fortbildungstage (dolmetschspezifische oder betriebswirtschaftliche Fortbildungen von VKD oder AIIC, mind. 6 h/Tag, max. 4 Tage pro Fortbildung).

Um neue oder andere Arbeitssprachen zu beantragen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

Nachweis aller beantragten Sprachrichtungen durch:

  • Hochschulzeugnis eines durch den VKD anerkannten Instituts mit Abschlussurkunde und Einzelnotenaufstellung aller geprüften Sprachrichtungen simultan + konsekutiv ODER
  • EU-Akkreditierung ODER
  • Zeugenerklärungen (mindestens 3, davon mind. 1 VKD-Senior, alle Sprachrichtungen müssen abgedeckt sein.  Bei Beantragung einer zusätzlichen A-Sprache müssen 2 Zeugen diese Sprache auch als A-Sprache haben). Das entsprechende Formular wird mit dem Aufnahmeantrag generiert.

VKD-Senior-Mitglieder reichen bitte zusätzlich einen Nachweis von 50 Arbeitstagen (bei Aufnahme auf der Grundlage von Zeugenerklärungen) bzw. 20 Arbeitstagen (bei Aufnahme auf der Grundlage eines Hochschulzeugnisses, EU-Akkreditierung oder im Fall der so genannten BDÜ-Exotensprachen) in der neu beantragten Sprache oder Sprachrichtung ein.

Bei Beantragung einer zweiten A-Sprache senden Sie uns bitte außerdem Ihren Lebenslauf zu. Aus diesem sollte hervorgehen, dass und wie lange Sie gleichwertig in beiden Sprach- und Kulturräumen aufgewachsen sind. Bitte legen Sie außerdem ergänzende Nachweise vor, wie etwa Schulzeugnisse, Geburtsurkunde, Personalausweis, Ausbildungszeugnisse, Ihre Staatsbürgerschaft sowie die Ihrer Eltern.

Um Ihren Junior-Status zu verlängern, senden Sie uns bitte eine schriftliche Begründung des Antrags sowie einen Fortschrittsbericht in Form einer Auflistung der bisherigen Arbeitstage.

Laut Beschluss der JMV 2009 in Kassel werden sowohl in die zentrale Online-Datenbank des BDÜ unter suche.bdue.de als auch in die VKD-eigene Online-Abfrage unter vkd-suche.bdue.de für jedes Mitglied standardmäßig folgende Sprachkombinationen hochgeladen:

A > B, B >; A, C > A,

nicht aber die Sprachrichtungen C > B und B <> B.

Für die Eintragung der Sprachrichtung C > B bzw. B <> B sind folgende Nachweise an aufnahmeausschuss(at)vkd.bdue.de zu senden:

  • eine schriftliche Erklärung an den Vorsitz des AuA nach dem Muster
    „Ich erkläre, dass ich die Sprachkombination B <> B bzw. C > B im Einklang mit der BEO des VKD anbiete und bitte den/die Datenverwalter/-verwalterin, mein Profil entsprechend zu erweitern.",
  • einen Nachweis von 50 Arbeitstagen mit der/den beantragten Sprachrichtung(en).

Erfüllt der jeweilige Antrag alle Kriterien der Aufnahmeordnung, erfolgt eine vorläufige Aufnahme, gegen die Mitglieder innerhalb von 90 Tagen Einspruch erheben können. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Antragsteller als endgültig aufgenommen.


Gebühren für Änderungen an Ihrer Mitgliedschaft

  • Wenn Sie bei uns Mitglied werden, so beträgt die Aufnahmegebühr für VKD-Senioren 84,00 € und für VKD-Junioren 42,00 €.
  • Für den Wechsel von VKD-Junior zu VKD-Senior fällt eine Gebühr von 42,00 € an.
  • Die Gebühr für eine Fristverlängerung des Junior-Status beträgt 25,00 €.
  • Für die Aufnahme weiterer Arbeitssprachen wird eine Gebühr von 42,00 € fällig.
  • Sollten im Aufnahmeverfahren Unterlagen von Ihnen fehlen oder Ihre Angaben unvollständig sein, fällt für unseren Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr von 25,00 € an. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

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