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Alphabetisches Glossar

Wie viele andere Branchen hat auch unsere einen eigenen Jargon. Deswegen haben wir nachfolgend viele Begriffe verständlich erklärt, die Ihnen bei der Zusammenarbeit mit Konferenzdolmetschern oft begegnen werden.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q T R S T U V W X Y Z

A

Als A-Sprache wird die Muttersprache des Konferenzdolmetschers bezeichnet. Der Dolmetscher dolmetscht aktiv aus dieser und in diese Sprache (beide Sprachrichtungen). Siehe auch B-Sprache und C-Sprache.

Für den Fall einer Stornierung durch den Auftraggeber werden in der Regel ein Ausfallhonorar und die Erstattung bereits angefallener Kosten vertraglich vereinbart.

B

Die B-Sprache ist eine Fremdsprache des Konferenzdolmetschers, die dieser auf quasi muttersprachlichem Niveau beherrscht. Der Dolmetscher dolmetscht aktiv aus dieser und in diese Sprache (beide Sprachrichtungen). Siehe auch A-Sprache und C-Sprache.

Jeder Konferenzdolmetscher entscheidet sich für einen beruflichen Wohnsitz. Wird er an einem anderen Ort als an seinem beruflichen Wohnsitz tätig, entstehen Reisekosten. Je nachdem, wie weit der Konferenzort vom beruflichen Wohnsitz entfernt ist, können ein Reisezeithonorar („approche“), ein Tagegeld („per diem“) bzw. ein Übernachtungsgeld („per noctem“) ausgehandelt werden.

Gemäß der Berufs- und Ehrenordnung des BDÜ im VKD e.V. können Mitglieder nur einen beruflichen Wohnsitz angeben. Dieser muss nicht dem tatsächlichen Wohnsitz entsprechen.

Die im VKD organisierten Konferenzdolmetscher arbeiten auf der Grundlage einer Berufs- und Ehrenordnung.

Damit verpflichten sie sich unter anderem zu Verschwiegenheit, Professionalität und Qualität.

C

Die C-Sprache ist eine passiv beherrschte Fremdsprache des Konferenzdolmetschers. Das bedeutet, der Dolmetscher dolmetscht nur aus dieser Sprache (eine Sprachrichtung). Siehe auch A-Sprache und B-Sprache.

D

Dolmetschkabinen sind schallisolierte Kabinen, die beim Simultandolmetschen zum Einsatz kommen. Sie sind der Arbeitsplatz der Simultandolmetscher und müssen gemäß den einschlägigen ISO- und DIN-Normen bestimmten Anforderungen in puncto Schalldämmung, Belüftung, technischer Ausstattung, Beleuchtung, direkter Sicht auf Redner und Geschehen usw. entsprechen.

Siehe auch: Konferenz-/Dolmetschtechnik

F

Beim Flüsterdolmetschen handelt es sich um eine Sonderform des Simultandolmetschens. Hierbei steht / sitzt der Dolmetscher hinter (oder neben) der Person, für die gedolmetscht wird, und flüstert dieser die Verdolmetschung der Redebeiträge ins Ohr.

Flüsterdolmetschen wird meist in bilateralen Gesprächen oder bei Gerichtsverhandlungen eingesetzt.

Diese Dolmetschart erfordert von Dolmetschern allerhöchste Konzentration. Sie stellt eine hohe Belastung dar, da die Dolmetscher jederzeit darauf achten muss, beim Dolmetschen besonders leise zu sprechen und gleichzeitig mit potentiellen Stör- bzw. Umgebungsgeräuschen umgehen muss. Für eine hohe Qualität beim Flüsterdolmetschen ist es deshalb erforderlich, immer mindestens zwei Konferenzdolmetscher einzusetzen. Diese dolmetschen dabei abwechselnd für einen oder höchstens zwei Zuhörer.

G

Bei dieser Sonderform des Konsekutivdolmetschens (auch Verhandlungsdolmetschen genannt) werden in Gesprächssituationen kürzere Redeabschnitte zeitversetzt in eine andere Sprache übertragen.

Gesprächsdolmetschen wird bevorzugt für alle Arten von Verhandlungen eingesetzt, aber auch für Tischgespräche, Führungen oder technische Gespräche wie Maschineneinführungen o. ä.

Auch beim Gesprächsdolmetschen wird mehr Zeit für die Redebeiträge benötigt.

H

Dolmetschen zählt zu den freien Berufen ohne Honorar- und Gebührenordnung. Das Honorar der Dolmetscher wird entsprechend des Aufwands in Rechnung gestellt. Neben der Dolmetschleistung selbst umfasst dieser z. B. die Einarbeitung in das Thema und Terminologierecherche. Darüber hinaus können Zusatzleistungen erbracht und berechnet werden, etwa die Dolmetsch- und Konferenztechnik, die Organisation kompletter Dolmetschteams und ähnliches.

K

Der Begriff Konferenz- bzw. Dolmetschtechnik bezeichnet im engeren Sinne die Gesamtheit der technischen Ausstattung, die im Rahmen einer zu verdolmetschenden Veranstaltung erforderlich ist: schallisolierte Dolmetschkabine(n), Dolmetschpulte, Mikrofone, Sender, Empfänger, Kopfhörer, Verkabelung usw. Im weiteren Sinne gehören hierzu auch die Beschallungstechnik und alle sonstigen Anlagen, die im Zusammenhang mit einer Konferenz eingesetzt werden (bspw. Bildschirme, Projektoren, Smartboards, Mischpulte) sowie das technische Personal, das für den Aufbau und die Betreuung der Anlagen erforderlich ist.

Konferenzdolmetscher sind qualifizierte und professionelle Dolmetscher, die sämtliche Dolmetschtechniken (Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen, Verhandlungsdolmetschen, Flüsterdolmetschen) sicher beherrschen und Auftraggebern gegebenenfalls bei der Organisation einer zu verdolmetschenden Veranstaltung als organisierende Dolmetscher zur Seite stehen.

Beim Konsekutivdolmetschen erfolgt die Verdolmetschung längerer Redeabschnitte zeitversetzt, also nach dem Vortrag des Originals. Dabei setzen die Dolmetscher eine spezielle Notizentechnik ein.

Konsekutivdolmetschen wird z.B. bei Tisch- und Begrüßungsreden, bilateralen Verhandlungen oder feierlichen Anlässen wie Festreden oder bei Führungen eingesetzt.

Die Zahl der erforderlichen Dolmetscher ist auch beim Konsekutivdolmetschen vom Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Inhalts und der Einsatzdauer abhängig. Besprechen Sie dies bitte auf jeden Fall mit einem erfahrenen Dolmetscher. Sie sollten beim Konsekutivdolmetschen für Ihre Veranstaltung etwa die doppelte Zeit für die Redebeiträge einplanen.

N

Hierbei handelt es sich um eine meist stark individualisierte Technik des Notierens, die beim Konsekutivdolmetschen als Gedächtnisstütze eingesetzt wird. Damit lässt sich der vorgetragene Text in komprimierter Form schlüssig festhalten und qualitativ hochwertig verdolmetschen.

O

Organisierende Dolmetscher organisieren Dolmetscherteams, beraten Auftraggeber hinsichtlich der Konferenz-/Dolmetschtechnik, übernehmen die gesamte organisatorische Abwicklung des Einsatzes der Dolmetscher und sind Ansprechpartner für sämtliche Fragen des Auftraggebers. Sie nehmen ihren Auftraggebern damit in einem komplexen Teilbereich der Veranstaltungsorganisation viel Arbeit ab. Mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung tragen sie zum Gelingen einer mehrsprachigen Veranstaltung bei. Für diese Beratungs- und Organisationsleistung wird ein gesondertes Honorar in Rechnung gestellt.

P

Personenführungsanlagen (PFA; auch Flüsterkoffer oder Tour Guide genannt) sind speziell für Stadt- oder Werksführungen und ähnliche Formate konzipiert, die mit zahlreichen Ortswechseln verbunden sind und bei denen für eine größere Gruppe gedolmetscht werden soll. Mit einer PFA kann in der Regel nur in eine Sprache gedolmetscht werden. Sie eignet sie sich nicht als Ersatz für Simultantechnikanlagen.

R

Die Kosten für die An- und Abreise zum und vom Konferenzort stellen Dolmetscher entweder als Reisekostenpauschale oder gegen Belege in Rechnung.

Dolmetscher berechnen in der Regel eine Reisezeitvergütung, wenn sie am Vor- oder Folgetag von Dolmetscheinsätzen an- oder abreisen müssen.

Der Dolmetschmodus Remote bzw. Distance Interpreting (auch Ferndolmetschen genannt), lange Zeit eher im Bereich Dolmetschen für Behörden und im Gesundheitswesen eingesetzt, tritt heute auch im Bereich Konferenzdolmetschen zutage. Er bezeichnet das Hinzuziehen von (Konferenz-) Dolmetschern per Telefonleitung bzw. Videoübertragung mithilfe der entsprechenden technischen Ausstattung.

In seinem Positionspapier geht der VKD im BDÜ e. V. auf die wichtigsten Aspekte von Remote Interpreting (RI) ein und spricht Empfehlungen für Kunden, Anbieter und Konferenzdolmetscher aus. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Entscheidung für den Einsatz von RI fundiert getroffen wird und der Einsatz für alle Beteiligten erfolgreich verläuft.

S

Beim Simultandolmetschen werden Vorträge oder Reden fast in Echtzeit übertragen. Die Dolmetscher hören dem Sprecher zu und verdolmetschen parallel den Inhalt für die Zuhörer.

Simultandolmetschen wird vor allem bei mehrsprachigen Veranstaltungen eingesetzt. Das können Konferenzen, Tagungen, Verhandlungen, Shows oder Galas sein.

Bei der Vorbereitung und Durchführung eines solchen Events sollten Sie beachten, dass Simultandolmetschen höchste Konzentration erfordert. Deshalb sind Simultandolmetscher in der Regel mindestens zu zweit im Einsatz. Die Dolmetscher arbeiten eng zusammen und wechseln sich alle 20 bis 30 Minuten ab. Dabei benötigen sie eine gute Sicht auf das gesamte Raumgeschehen, mindestens aber auf Bühne und Redner sowie auf alle gezeigten Inhalte. Außerdem muss eine ruhige Arbeitsumgebung gewährleistet sein, idealerweise eine schallgeschützte (mobile) Dolmetschkabine.

Stumme Kabinen sind Dolmetschkabinen, die zu Übungszwecken genutzt werden. Sie dienen der Nachwuchsförderung und können auf Initiative eines organisierenden Dolmetschers in Absprache mit dem Auftraggeber bei einer Konferenz aufgestellt werden. In diesen Kabinen können Berufseinsteiger ihre Dolmetschkompetenz in einer realen Arbeitssituation erweitern, ohne dass die Verdolmetschung für das Publikum zu hören ist. Erfahrene Konferenzdolmetscher haben die Möglichkeit, eine zusätzliche Sprache oder Sprachkombination zu üben. Das verantwortliche Referat steht den Mitgliedern des VKD für Auskünfte gerne zur Verfügung.

V

Hierbei handelt es sich um den Oberbegriff für die technische Ausstattung, die für eine zu dolmetschende Veranstaltung benötigt wird, beispielsweise Beschallungstechnik und Konferenz-/Dolmetschtechnik.

Bei dieser Sonderform des Konsekutivdolmetschens (auch Gesprächsdolmetschen genannt) werden in Gesprächssituationen kürzere Redeabschnitte zeitversetzt in eine andere Sprache übertragen.

Verhandlungsdolmetschen wird bevorzugt für alle Arten von Verhandlungen eingesetzt, aber auch für Tischgespräche, Führungen oder technische Gespräche wie Maschineneinführungen o. ä.

Auch beim Verhandlungsdolmetschen wird mehr Zeit für die Redebeiträge benötigt.

Konferenzdolmetscher im Verband der Konferenzdolmetscher im BDÜ e.V. (VKD) sind aufgrund ihrer Berufs- und Ehrenordnung zur vertraulichen Behandlung von Geschäfts- und Kundeninformationen verpflichtet.

Eine Dolmetschleistung ist zur sofortigen Anhörung bestimmt. Ist eine weitere Nutzung oder Verwertung, z. B. eine Übertragung im Radio, Fernsehen oder Internet (Web-Streaming) oder auch eine Aufzeichnung zum nachträglichen Abspielen geplant, müssen die Dolmetscher vorab informiert und entsprechende vertragliche Regelungen vereinbart werden. Die entsprechenden Verwertungsrechte werden gesondert in Rechnung gestellt.


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