Die Praxis des Kinderdolmetschens steht der UN-Kinderrechtskonvention entgegen, zu deren Einhaltung sich Deutschland als Vertragsstaat verpflichtet hat.
Der BDÜ fordert in diesem Positionspapier ein Ende des sowohl rechtlich als auch ethisch bedenklichen Einsatzes von Kinderdolmetschern und den Aufbau entsprechender Strukturen, die die Bestellung und Finanzierung qualifizierter Dolmetscher:innen garantieren.