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Mitglied im VKD werden

Nutzen Sie die vielfältigen Vorteile eines Berufsverbands

 

Mitglied im Verband der Konferenzdolmetscher zu werden, lohnt sich! Denn unser Berufsverband bietet seinen Mitgliedern eine Reihe von Vorteilen:

  • Unterstützung bei der Akquise durch die Dolmetschersuche
  • Seminare und Webinare rund um das Dolmetschen
  • Nachwuchsprogramm
  • Arbeitserleichterungen, z. B. durch Musterverträge
  • Austausch mit Kollegen
  • Vertretung Ihrer Interessen
  • Rechtsberatung durch unseren Justiziar
  • Psychosoziale Unterstützung in der Dolmetscher-Sprechstunde
  • Aktive Gestaltung und Mitarbeit in Gremien und Referaten

 

Mehr dazu finden Sie hier.

 

Mitglied des Verbandes der Konferenzdolmetscher im BDÜ können Sie werden, wenn Sie

 

Nachfolgend finden Sie alle Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sowie zu den Aufnahmegebühren und den Mitgliedsbeiträgen. Falls Sie dazu Fragen haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns über jedes neue Mitglied und helfen Ihnen gern bei der Antragstellung.


Erforderliche Unterlagen

Für Konferenzdolmetscher mit weniger als 200 Tagen Arbeitserfahrung

Nachweis aller beantragten Sprachrichtungen durch:

  • Hochschulzeugnis eines durch den VKD anerkannten Instituts mit Abschlussurkunde und Einzelnotenaufstellung aller geprüften Sprachrichtungen simultan + konsekutiv ODER
  • EU-Akkreditierung ODER
  • Zeugenerklärungen (mindestens 3, davon mind. 1 VKD-Senior, alle Sprachrichtungen müssen abgedeckt sein). Das entsprechende Formular wird mit dem Aufnahmeantrag generiert.

Bei Beantragung von zwei A-Sprachen zusätzlich:

  • Lebenslauf,
    aus dem hervorgeht, dass und wie lange der Antragsteller gleichwertig in beiden Sprach- und Kulturräumen aufgewachsen ist, sowie ergänzende Nachweise wie etwa Schulzeugnisse, Geburtsurkunde, Personalausweis, Ausbildungszeugnisse, Staatsbürgerschaft der Eltern und des Antragstellers selbst.

Erfüllt der Aufnahmeantrag alle Kriterien der Aufnahmeordnung, erfolgt eine vorläufige Aufnahme, gegen die Mitglieder innerhalb von 90 Tagen Einspruch erheben können. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Antragsteller als endgültig aufgenommen.

Für Konferenzdolmetscher mit mehr als 200 Tagen Arbeitserfahrung

Nachweis aller beantragten Sprachrichtungen durch:

  • Hochschulzeugnis eines durch den VKD anerkannten Instituts mit Abschlussurkunde und Einzelnotenaufstellung aller geprüften Sprachrichtungen simultan + konsekutiv ODER
  • EU-Akkreditierung ODER
  • Zeugenerklärungen (mindestens 5, davon mind. 3 VKD-Senior, alle Sprachrichtungen müssen abgedeckt sein). Das entsprechende Formular wird mit dem Aufnahmeantrag generiert.

UND

  • 200-Tage-Liste,
    konsekutiv möglichst mindestens 20 Tage, simultan möglichst mindestens 20 Tage, pro Sprachkombination mindestens 20 Tage (max. 10 Einsatztage Marktforschung und Gericht/Polizei/Behörden, Flüstern mit PFA wird fallweise geprüft), max. 20 Fortbildungstage (dolmetschspezifische oder betriebswirtschaftliche Fortbildungen von VKD, AIIC, mind. 6 h/Tag, max. 4 Tage pro Fortbildung).

Bei Beantragung von zwei A-Sprachen ferner:

  • Lebenslauf,
    aus dem hervorgeht, dass und wie lange der Antragsteller gleichwertig in beiden Sprach- und Kulturräumen aufgewachsen ist, sowie ergänzende Nachweise wie etwa Schulzeugnisse, Geburtsurkunde, Personalausweis, Ausbildungszeugnisse, Staatsbürgerschaft der Eltern und des Antragstellers selbst.

Erfüllt der Aufnahmeantrag alle Kriterien der Aufnahmeordnung, erfolgt eine vorläufige Aufnahme, gegen die Mitglieder innerhalb von 90 Tagen Einspruch erheben können. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Antragsteller als endgültig aufgenommen.

Eintragung der Sprachkombinationen B <> B und C > B

Laut Beschluss der JMV 2009 in Kassel werden sowohl in die zentrale Online-Datenbank des BDÜ unter suche.bdue.de als auch in die VKD-eigene Online-Abfrage unter vkd-suche.bdue.de für jedes Mitglied standardmäßig folgende Sprachkombinationen hochgeladen:

A > B, B > A, C > A,

nicht aber die Sprachrichtungen C > B und B <> B.

Für die Eintragung der Sprachrichtung B <> B bzw. C > B senden Sie bitte folgende Unterlagen an den Aufnahmeausschuss:

  • eine schriftliche Erklärung an den Vorsitz des Aufnahmeausschusses nach dem folgenden Muster:
    „Ich erkläre, dass ich die Sprachkombination B <> B bzw. C > B im Einklang mit der BEO des VKD anbiete und bitte die Datenverwaltung, mein Profil entsprechend zu erweitern.",
  • einen Nachweis von 50 Arbeitstagen mit der/den beantragten Sprachrichtung(en).

Bearbeitungsgebühr, Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag

 

Bearbeitungsgebühr

Bei Antragstellung auf Mitgliedschaft im VKD beträgt die Bearbeitungsgebühr einmalig für VKD-Senioren 100,00 € und für VKD-Junioren 50,00 €. Diese Bearbeitungsgebühr ist vorab zu entrichten.

 

Aufnahmegebühr

  • Wenn Sie bei uns Mitglied werden, so beträgt die Aufnahmegebühr einmalig sowohl für VKD-Senioren 50,00 € als auch für VKD-Junioren 50,00 €.
  • Für den Wechsel von VKD-Junior zu VKD-Senior fällt eine einmalige Gebühr von 42,00 € an.
  • Für die Aufnahme weiterer Arbeitssprachen wird ebenfalls eine einmalige Gebühr von 42,00 € fällig.

 

Mitgliedsbeitrag

  • Unser jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit regulär 312,00 €.
  • VKD-Junioren zahlen in den ersten drei Jahren ab Verbandseintritt einen reduzierten Mitgliedsbeitrag von 235,00 € pro Jahr.

Bei Doppelmitgliedschaft in einem weiteren Mitgliedsverband des BDÜ gewähren wir einen Nachlass von 24,00 € auf den Mitgliedsbeitrag.

Überzeugt? Hier geht es zum Online-Aufnahmeantrag


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